Die Mietverträge werden von Leukerbad-Vacances im Auftrag und Rechnung des jeweiligen Eigentümers abgeschlossen.
Der Mietvertrag gilt als verbindlich und rechtsgültig abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag innerhalb der gesetzten Frist beim Vermieter eingetroffen ist und die Anzahlung mittel beigelegtem Einzahlungsschein erfolgt ist.
Trifft der unterzeichnete Vertrag und die Anzahlung nicht fristgemäss beim Vermieter ein, so ist der Vertrag nicht abgeschlossen, und entbindet beide Parteien von jeglichen Rechten und Pflichten.
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Die Uebergabe der Mietobjekte erfolgt am Anreisetag ab 16.00 Uhr / Die Abgabe derselben muss spätestens um 09.00 Uhr.
Die Mietobjekte werden dem Mieter in sauberen und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Uebergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich bei der Übernahme bei Leukerbad – Vacances zu melden. Andernfalls gelten die Mietobjekte als in einwandfreien Zustand übergeben.
Fehlende sowie defekte Gegenstände werden dem Mieter voll verrechnet.
Sollte der Mieter die Mietobjekte verspätet übernehmen, bleibt die vertraglich festgesetzte Mietdauer als geschuldet.
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Ohne ausdrückliche Erlaubnis von Leukerbad – Vacances ist das mitbringen von Haustieren jeglicher Art verboten. Haustiere müssen angegeben werden und im Mietvertrag eingetragen sein.
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Leukerbad – Vacances übernimmt keine Haftung für Schäden an Autos , Personen oder Gegenständen, die in den Garagen oder Parkplätzen erfolgen können. Eine Garagen- oder Parkmiete versichert Sie und Ihr Auto nicht.
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Der Mieter verpflichtet Sich die Mietobjekte mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten. Die Ski- Wanderschuhe, sowie Ski ,Schlitten und sonstige Sportgeräte, sowie Kinderwagen müssen in den vorgesehenen Räumen deponiert werden.
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Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies Leukerbad – Vacances möglichst früh zu melden. Er bleibt für den vertraglich vereinbarten Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung zu den gleichen Konditionen möglich ist. Wird nicht die gesamte Mietdauer in Anspruch genommen gilt der gleiche Grundsatz.
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Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw. unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt , aber nicht verpflichtet, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht im vollen Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
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Änderungen irgendwelcher Form die durch den Mieter im Mietvertrag vorgenommen werden, sind nicht verbindlich und werden durch Leukerbad – Vacances nicht akzeptiert.
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Die Mietobjekte sind termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Der Müll ist zu entsorgen, das Geschirr abzuwaschen, die Betten abzuziehen. Für Schäden welche der Mieter nicht meldet und eine anschliessende Vermietung verunmöglicht sind die Mieter Schadenersatzpflichtig. Für vergessene Gegenstände übernimmt Leukerbad – Vacances keine Haftung. Eine Nachsendung derselben erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch, die Kosten hierfür werden in Rechnung gestellt.
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Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtstand gilt der Ort des Mietobjektes .
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein fester Bestandteil des Mietvertrages und werden mit dessen Unterschrift
anerkannt.
Gerichtsstand in 3953 Leuk-Stadt VS
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